Gebühren - Kosten

In unserem ersten Beratungsgespräch werden wir offen über die anfallenden Kosten meiner anwaltlichen Vertretung reden. Ich gebe Ihnen einen Überblick über die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten und wäge mit Ihnen zusammen das Prozessrisiko ab, damit Sie in einem Streitfall wirtschaftlich kalkulieren können.

Solange keinerlei anderweitige Vereinbarung getroffen wird, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) richten. Da wir auch andere vom Gesetz abweichende Vergütungsvereinbarungen treffen können und sowohl Sie als auch ich von Anfang an hierüber Klarheit haben möchte, werden diese anderweitigen Vergütungsvereinbarungen schriftlich zwischen uns festgehalten.

Gesetzliche Gebühren

In aller Regel richtet sich die anwaltliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit (Gegenstandswert) oder nach dem so genannten Streitwert, dem Wert, um welchen die Parteien streiten. Je höher der Gegenstands- bzw. Streitwert und je schwieriger oder umfangreicher die anwaltliche Tätigkeit ist, desto höher sind die vom Gesetz vorgesehenen Gebühren.

Erstberatung

Die Kosten für die Erstberatung eines Anwalts betragen abhängig vom jeweiligen Gegenstandswert für Verbraucher max. 190,- € zzgl. Umsatzsteuer. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die Kosten der Erstberatung auf die weiteren Gebühren angerechnet.

Vergütungsvereinbarung

Nach eingehender Beratung ist in manchen Angelegenheiten eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht sinnvoll. Dann kann alternativ zu den gesetzlichen Regelungen beispielswese eine Abrechnung nach aufgewendeter Zeit (Stundenhonorar) oder über ein Pauschalhonorar erfolgen. Sprechen Sie mich diesbezüglich an, wir werden eine Lösung finden, die unseren beiderseitigen Interessen gerecht wird.

Kostenübernahme durch Ihre Rechtschutzversicherung

Je nach Umfang und Inhalt Ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages sind unter Umständen weite Teile der entstehenden Gebühren meiner anwaltlichen Tätigkeit abgedeckt. Deckungsanfragen und Kostenübernahmeanfragen können durch mich schnell und unproblematisch geklärt werden.

Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

Das Gesetz ermöglicht wirtschaftlich weniger gut situierten Personen die Inanspruchnahme staatlicher und gesetzlicher Leistungen. Diese Leistungen sind im Allgemeinen unter dem Begriff Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe geführt. Diese erhalten Sie, wenn das von Ihnen beabsichtigte Verfahren oder die von Ihnen beabsichtigte Verteidigung gegen Ansprüche eines Dritten Aussicht auf Erfolg hat und Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung, nicht, nur zum Teil oder nur ratenweise aufbringen können. Dies hängt von Ihren individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab und muss geprüft werden. Bei Antragstellung bin ich Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.






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Rechtsanwältin Charlotte Watz